Neue Tierschutzverordnung

Die neue Tierschutzverordnung, die zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz verabschiedet wurde, ist seit dem 1. September 2008 in Kraft. Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor.

Hier die neuen Bestimmungen:

HundehalterInnen (Personen, die bereits einen Hund halten)

Wenn Sie einen Hund vor dem 1.9.2008 kauften, dann
ist keine Ausbildung nötig

Wenn Sie einen Hund zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2009 kauften, dann
muss bis zum 1.9.2010 das Hundetraining (mindestens 4 x 1 Stunde) absolviert werden

Wenn Sie einen Hund nach dem 1.9.2010 kaufen, dann

muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische
Hundetraining (mindestens 4 x 1 Stunde) absolviert werden



Nicht- HundehalterInnen (ErsthundebesitzerInnen)

Wenn Sie einen Hund vor dem 1.9.2008 kauften, dann
ist keine Ausbildung nötig



Wenn Sie einen Hund zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2009 kauften, dann
muss bis zum 1.9.2010 der Theoriekurs (mind. 4 Stunden) und das Hundetraining (mind. 4 x 1 Stunde) absolviert werden


Wenn Sie einen Hund nach dem 1.9.2010 kaufen, dann

muss vor dem Kauf der Theoriekurs (mindestens 4 Stunden) und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Hundetraining
(mindestens 4 x 1 Stunde) absolviert werden



Weitere Infos zum Sachkundenachweis unter www.bvet.admin.ch / Tiere richtig halten


Vom Bundesamt für Veterinärwesen (Bewilligungs-Nr.: 08/0013 und vom Kantonalen
Veterinäramt (Bewilligungs-Nr.: HAB-0113-ZH) bewilligte Junghunde-und Erziehungskurse
sowie SKN Theorie- und Praxiskurse)


Für alle Hunde der Rassentypenliste I, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden,
gilt die erweiterte Ausbildungspflicht im Kanton Zürich.

Diese Ausbidlungspflicht besteht aus der Welpenförderung (mindestens 4 Lektionen) während
der 8. - 16. Lebenswoche und einem Junghundekurs (mindestens 10 Lektionen) bis zum Alter
von 18 Monaten.

Übernimmt man den Hund erst in einem Alter von über 18 Monaten und die vorgeschriebenen
Kurse sind noch nicht absolviert worden, muss der Hundehalter einen Erziehungskurse
(mindestens 20 Lektionen) absolvieren.

Diese Kurse können nur bei AusbildnerInnen mit einer Bewilligung vom Kantonalen Veterinäramt
Zürich besucht werden.

Die erweitere Ausbildungspflicht befreit nicht von den obligatorischen Sachkundenachweis-Kursen.
Die zur Erlangung des praktischen Sachkundenachweises besuchten Lektionen werden dem Junghunde-
bzw. dem Erziehungskurs vollumfänglich angerechnet.

Weitere Informationen zur erweiterten Ausbildungspflicht sowie Rassentypenliste I unter
www.veta.zh.ch