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Neue Tierschutzverordnung
Die neue Tierschutzverordnung, die zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz verabschiedet wurde, ist seit dem 1. September 2008 in Kraft. Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor.
Hier die neuen Bestimmungen:
HundehalterInnen (Personen, die bereits einen Hund halten)
Wenn Sie einen Hund vor dem 1.9.2008 kauften, dann ist keine Ausbildung nötig
Wenn Sie einen Hund zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2009 kauften, dann muss bis zum 1.9.2010 das Hundetraining (mindestens 4 x 1 Stunde) absolviert werden
Wenn Sie einen Hund nach dem 1.9.2010 kaufen, dann
muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Hundetraining (mindestens 4 x 1 Stunde) absolviert werden
Nicht- HundehalterInnen (ErsthundebesitzerInnen)
Wenn Sie einen Hund vor dem 1.9.2008 kauften, dann ist keine Ausbildung nötig
Wenn Sie einen Hund zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2009 kauften, dann muss bis zum 1.9.2010 der Theoriekurs (mind. 4 Stunden) und das Hundetraining (mind. 4 x 1 Stunde) absolviert werden
Wenn Sie einen Hund nach dem 1.9.2010 kaufen, dann
muss vor dem Kauf der Theoriekurs (mindestens 4 Stunden) und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Hundetraining (mindestens 4 x 1 Stunde) absolviert werden
Weitere Infos zum Sachkundenachweis unter www.bvet.admin.ch / Tiere richtig halten
Vom Bundesamt für Veterinärwesen (Bewilligungs-Nr.: 08/0013 und vom Kantonalen Veterinäramt (Bewilligungs-Nr.: HAB-0113-ZH) bewilligte Junghunde-und Erziehungskurse sowie SKN Theorie- und Praxiskurse)
Für alle Hunde der Rassentypenliste I, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden, gilt die erweiterte Ausbildungspflicht im Kanton Zürich.
Diese Ausbidlungspflicht besteht aus der Welpenförderung (mindestens 4 Lektionen) während der 8. - 16. Lebenswoche und einem Junghundekurs (mindestens 10 Lektionen) bis zum Alter von 18 Monaten.
Übernimmt man den Hund erst in einem Alter von über 18 Monaten und die vorgeschriebenen Kurse sind noch nicht absolviert worden, muss der Hundehalter einen Erziehungskurse (mindestens 20 Lektionen) absolvieren.
Diese Kurse können nur bei AusbildnerInnen mit einer Bewilligung vom Kantonalen Veterinäramt Zürich besucht werden.
Die erweitere Ausbildungspflicht befreit nicht von den obligatorischen Sachkundenachweis-Kursen. Die zur Erlangung des praktischen Sachkundenachweises besuchten Lektionen werden dem Junghunde- bzw. dem Erziehungskurs vollumfänglich angerechnet.
Weitere Informationen zur erweiterten Ausbildungspflicht sowie Rassentypenliste I unter www.veta.zh.ch
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